Kategorien
Karrierecoaching

AVGS Karriere- und Jobcoa­ching

Karriere- oder Jobcoa­ching ist etwas, das viele Menschen gerne in Anspruch nehmen würden. Die Kosten­seite schreckt sie aller­dings oft ab. Dabei sind Karriere und Beruf sehr große und elemen­tarere Bestand­teile unseres Lebens. Karriere- oder Jobcoa­ching gibt dem Menschen die Möglich­keit, näher hinzu­schauen. Die Dinge für sich klarer zu sehen und in die Umset­zung zu bringen. In der Situa­tion der Arbeits­lo­sig­keit mal wieder Impulse zu bekommen. Wieder das Gefühl zu haben, dazu zu gehören und Teil der Arbeits­welt zu sein. Der gefühlten “Abwärts­spi­rale” entgegen zu wirken. AVGS Karriere- und Jobcoa­ching machen es für Dich kosten­neu­tral möglich!

Fragen die entstehen

Was hält mich ab den nächsten Schritt zu gehen?

Wie verän­dere ich mein Verhalten?

Was braucht es gerade?

Ein Coaching kostet mich wieviel?

Heut­zu­tage gibt es einige Unter­nehmen, die ihren Mitar­bei­tern die Möglich­keit eines Coachings geben. Damit ist sicher­ge­stellt, dass die Kosten über­nommen werden. Unter­nehmen knüpfen aber oft auch eine Bedin­gung an die Maßnahme. Also sollte man mit seinem Vorge­setzten spre­chen, um diese Entwick­lungs­chance zu erör­tern. Dann kann man ein Coaching für sich, seine Ziele und Perspek­tiv­ent­wick­lung in Anspruch nehmen. Aber es gibt auch noch eine andere Möglich­keit, um die Kosten nicht selber tragen zu müssen.

Wer ist berech­tigt?

Wenn Du arbeitslos oder von Arbeits­lo­sig­keit bedroht bist, kannst Du einen Akti­vie­rungs- und Vermitt­lungs­gut­schein (AVGS) bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bean­tragen. Auch ein berufs­be­glei­tendes Coaching in diesem Rahmen ist möglich. Damit bietet sich die Chance, ein indi­vi­du­elles Karrie­re­coa­ching und Jobcoaching zur beruf­li­chen Um- oder Neuori­en­tie­rung ‑ohne Kosten- in Anspruch zu nehmen. Coachings oder Quali­fi­zie­rungen, die mit dem AVGS geför­dert werden können, heißen „Maßnahme zur Akti­vie­rung und beruf­li­chen Einglie­de­rung“. Eine Einrich­tung, die solche Maßnahmen durch­führt, ist der soge­nannte „Maßnah­me­träger“. Die Bundes­agentur für Arbeit fördert auch andere Maßnahmen, die Dich beruf­lich weiter­bringen. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass man nicht unbe­dingt arbeitslos sein muss, um einen soge­nannten AVGS Gutschein bean­tragen und erhalten zu können.

Hier findest Du ein paar Infor­ma­tionen die man beachten sollte, wenn man diesen Weg gehen möchte.

Wie Du den AVGS verwen­dest

Wenn Du eine Maßnahme gefunden hast, die Deinen Bedürf­nissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:

  1. Nimm Kontakt mit dem Maßnah­me­träger auf. Er prüft die Vorgaben Deines AVGS Karriere- und Jobcoa­ching. Kann er Dir eine Teil­nahme an der Maßnahme zusi­chern, erhältst Du von ihm eine Bestä­ti­gung.
  2. Kontak­tiere nun Deinen Berater bei der Agentur für Arbeit. Dann wird über­prüft, ob Dir die Maßnahme beruf­lich weiter­hilft. Außerdem wird fest­ge­stellt, ob die Bedin­gungen des AVGS erfüllt sind.
  3. Sind alle Voraus­set­zungen erfüllt, erhältst Du von Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter einen Bewil­li­gungs­be­scheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Du an der Maßnahme teil­nehmen darfst. Auch der Maßnah­me­träger wird darüber infor­miert, dass Deine Maßnahme bewil­ligt wurde.
  4. Du trittst das Coaching an.

Das soll­test Du bei den Kosten beachten

Dir entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Dein Ansprech­partner vor der Teil­nahme schrift­lich zuge­stimmt hat (Bewil­li­gungs­be­scheid).

Entstehen Dir Kosten für Fahrt und/oder Kinder­be­treuung, können diese unter bestimmten Voraus­set­zungen erstattet werden. Bitte frage vor Beginn der Maßnahme bei Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter nach.

Der Weg zum Akti­vie­rungs- und Vermitt­lungs­gut­schein

Eine Quali­fi­zie­rung oder ein Coaching kann Deine Karrie­re­chancen erheb­lich verbes­sern. Ob Du Maßnahmen benö­tigst und welche, findest Du im persön­li­chen Gespräch mit Deiner Ansprech­part­nerin oder Deinem Ansprech­partner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus.

Ihr entscheidet gemeinsam, ob Dir eine Maßnahme weiter­hilft. Falls ja, prüft Dein Kunden­be­rater, ob Deine Agentur für Arbeit bezie­hungs­weise Dein Jobcenter eine entspre­chende Maßnahme bereits anbietet. Weil es hier zum Coaching echte Unter­schiede gibt.

Ist das nicht der Fall, kannst Du einen Akti­vie­rungs- und Vermitt­lungs­gut­schein erhalten. Bitte beachte: Der AVGS ist eine soge­nannte Ermes­sens­leis­tung. Das bedeutet: Du hast keinen Rechts­an­spruch darauf.

Die Kohlmorgen Coaching ist ein Unter­nehmen, das ein AVGS Coaching über AVGS Coaching Hamburg abrechnen kann und über das Know-how in Sachen Karriere und Job verfügt. Lese hier noch etwas mehr!